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Warkens Cannabis-Gesetz: Was steht auf dem Spiel?

Im Bundestag befindet sich ein Gesetzesvorhaben zur Einschränkung der Verschreibungsfähigkeit von Cannabis. 7 medizinisch-psychiatrische Fachgesellschaften empfehlen, den Zugang noch weiter einzugrenzen.

Das Gesetzesvorhaben zur Reduzierung des legalen Zugangs zu Cannabis als Medizin wurde vom Gesundheitsministerium (Ministerin Warken, CDU) eingebracht und durchläuft nun den parlamentarischen Prozess im Bundestag. Das Ministerium hat den Aufschlag gemacht, wodurch es den Rahmen und die Richtung setzt. Die Entscheidung trifft aber der Bundestag. Theoretisch kann sich noch alles daran ändern.

Im Januar fand eine Expert*innenanhörung statt. Allgemein verändert in diesen wohl kaum ein*e Politiker*in seine*ihre Haltung und Absichten; die entscheidenden Gespräche finden im Hintergrund statt. Ich finde diese Anhörungen aber ganz gut zur Sichtbarmachung, welche Positionierungen aus der Zivil- und Fachgesellschaft Einfluss auf die Debatte finden. Auch schaffen die Anhörungen einen Moment für (Presse-)Öffentlichkeit über das Thema, was wiederum Einfluss nehmen kann. Genaueres zu diesem Gesetzesvorhaben und der Anhörung lässt sich im Bericht von Hasso Suliak bei lto.de (Öffnet in neuem Fenster) nachlesen.

Die eingeladenen Expert*innen erhalten zudem die Möglichkeit, schriftliche Stellungnahmen einzureichen, die auf der Website des Bundestags abrufbar (Öffnet in neuem Fenster) gemacht werden. Aus diesen Stellungnahmen will ich eine hervorheben und um diese geht es weiter in diesem Artikel.

“Es soll datenbasiert geprüft werden, ob Cannabisblüten und -blätter sowie cannabishaltige Rezepturarzneimittel wieder dem Betäubungsmittelgesetz (Anlage III) und der BtMVV zu unterstellen sind (BtM-Rezeptpflicht). Dadurch sollen die behördliche Überwachung der Cannabis-Verordnungen und die Einschränkung missbrauchsanfälliger Verschreibungs- und Vertriebswege -einschließlich grenzüberschreitender Verschreibungen verbessert werden.” (S. 4 (Öffnet in neuem Fenster), Hervorhebungen von mir)

… lautet eine der Handlungsempfehlungen dieser 7 medizinisch-psychiatrischen Fachorganisationen vom 12.1.2026 (PDF öffnen (Öffnet in neuem Fenster)):

  • Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie e.V. (DGKJP)

  • Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde e.V. (DGPPN)

  • Deutsche Gesellschaft für Suchtforschung und Suchttherapie e.V. (DG-Sucht)

  • Deutsche Gesellschaft für Suchtmedizin e.V. (DGS)

  • Deutsche Gesellschaft für Suchtpsychologie e.V. (DGSPS)

  • Deutsche Schmerzgesellschaft e.V.

  • Deutsche Suchtgesellschaft (DSG) – Dachverband der Suchtfachgesellschaften

Aus der gesamten Stellungnahme (Öffnet in neuem Fenster) geht hervor, dass die medizinische Verschreibung noch stärker eingegrenzt werden soll als es der Gesetzesvorschlag des Bundesministeriums vorsieht. Wichtig zu beachten: Die hier zitierte Handlungsempfehlung fordert nicht, Cannabis generell dem BtMG zu unterstellen. Ob dieser Schritt aber für eine komplette Rekriminalisierung effektiv die Voraussetzung schaffen würde, muss zur Frage stehen. Dazu unten nochmal.

Bei der Recherche musste ich lernen, dass es rechtlich möglich ist, dass Cannabis in Deutschland gleichzeitig BtM und kein BtM sein kann. Mein Hirn brennt… Diesen Artikel hier verfasse ich, offen gesagt, mit einer gewissen Unsicherheit, weil er auch juristische Fragen betrifft und das nicht mein Terrain ist. Ich bleibe aber weiter dran. Wenn es etwas nachzutragen gibt, dann tue ich das in den nächsten Briefings.

Die Prohibition und das Strafrecht sind die Norm. Das hat die teilweise Entkriminalisierung und Legalisierung von Cannabis am 1.4.24 nicht verändert. Der legale Zugang funktioniert durch Ausnahmeregelungen für einen ärztlich verschriebenen Gebrauch einerseits und für den nicht-medizinischen, sog. “Freizeitkonsum”, andererseits.

Was auf dem Spiel steht

Wird der ärztlich verschriebene Zugang zukünftig eingeschränkt, können aktuelle, dann nicht mehr versorgte Nicht-mehr-Patient*innen legal “Freizeitcannabis” beziehen. Nun befinden wir uns aber in einer Situation, in der sich

a) Patient*innen eine bessere, informiertere, vertrauensvollere Behandlung im Gesundheitssystem wünschen, um eben nicht auf sich selbst gestellt zu sein und

b) der legale Zugang zu “Freizeitkonsum” von Bereichen der Politik und einigen Behörden engagiert ausgebremst wird.

Seit 1.4.24 muss Cannabis nicht mehr als “Betäubungsmittel” (stafrechtlich regulierter psychoaktiver Stoff), mit entsprechenden Hürden verschrieben werden. Das und die Unterversorgung von Patient*innen unter der Medizinalcannabisregelung vor dem 1.4.24, als Ausnahme vom BtM, hat für Unternehmen mit Großinvestoren einen Raum für wirtschaftliche Tätigkeit eröffnet, indem sie niedrigschwellig Rezepte auszustellen und durch Produktionspartner und Partnerapotheken beliefern.

Diese Niedrigschwelligkeit kommt medizinisch Konsumierenden zugute, die wegen des Stigmas bis dahin aus dem Gesundheitssystem ausgegrenzt waren, sowie nichtmedizinisch Konsumierenden, die praktisch durch Politik und Behörden begrenzten legalen Zugängen gegenüberstehen und für ein (Privat-)Rezept falsche Angaben machen.

Das Gesetzesvorhaben und die oben zitierte Handlungsempfehlung zielen auf eine Lösung ab, die Menschen sich selbst überlasst. Man befasst sich nicht mit der Versorgungslücke, die durch solch eine Gesetzesänderung entstehen würde, also nicht mit dem drohenden Zurück zum begrenzten legalen “Freizeitcannabis”-Angebot, also mitunter zur Illegalität und entsprechend drohenden, durch Legalität vermeidbaren, Gesundheitsschäden.

Der Podcast “Wolf of Cannabis” (Öffnet in neuem Fenster) erklärt in 7 Folgen den Bereich dieses neuen medizinischen Cannabis-Business, der so vielen Kopfschmerzen bereitet. Der Podcast endet aber nicht ohne eine Einordnung. Dass dieses Medizin-Business eben auch im Konzext einer unzureichenden Angebotssituation für die konsumierenden Personen erfolgreich ist. Am Ende gibt es auch einen O-Ton der Gesundheitsministerin Warken, die erklärt, wie ihr die Versorgungslage jener Nicht-mehr-Patient*innen egal wäre. Der medizinische Zugang soll abgesteckt werden und zwar eng, und wenn es nach der Stellungnahme der 7 Fachgesellschaften geht, noch enger.

Der nötige Zwischenschritt zur Rekriminalisierung von Cannabis?

Diese Stellungnahme kommt in einer Situation, in der Teile aus mehreren Parteien des Parlaments den Cannabisbesitz, -erwerb und -handel, eben bis auf einen eng begrenzten medizinisch verschriebenen Zugang, wieder kriminalisieren wollen. Entweder wie vor dem 1.4.24 durch das Strafrecht, oder, wie ich glaube, gar noch schlimmer, als Ordnungswidrigkeit (Stichwort “massentaugliche Sanktionen”).

Diesem größeren Ziel der Rekriminalisierung würde eine enge Eingrenzung der Verschreibung zugute kommen, oder diese medizinische Gesetzesänderung vielleicht sogar voraussetzen, weil der niedrigschwellige medizinische Zugang eine Kriminalisierung unterlaufen könnte.

Die Stellungnahme der 7 Fachgesellschaften kann Cannabiserfahrene an so einigen Stellen auf die Palme bringen. Ich werde nicht alles kommentieren, aber 2 Narrative hervorheben. Sie wiedergeben vermeintliche Selbstverständlichkeiten, die uns in der Debatte um Cannabis regelmäßig begegnen und die wir wir im Engagement gegen die Prohibition klären und auflösen müssen.

Gestern habe ich angekündigt, die Briefings kürzer zu fassen. Deswegen: Fortsetzung folgt… :)

Eine Auswahl weiterer Stellungnahmen der Anhörung:

Der Hinweis zur Stellungnahme kam von meiner #MyBrainMyChoice-Mitstreiterin Antonia Luther. Danke!

Über
Das Drogenpolitik Briefing

Dies ist die 34. Ausgabe des Mitglieder-finanzierten und unabhängigen Drogenpolitik Briefings.

Philine Edbauer ist Fachreferentin für Entkriminalisierung und Entstigmatisierung von Drogengebrauch und Sucht. Sie leitet die My Brain My Choice Initiative und verfasst das Drogenpolitik Briefing, um aufzuklären und überfällige Debatten anzuregen: Die repressive Drogenpolitik ist nicht alternativlos.

Kategorie Diskursanalyse

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