AfD/FWKW-Fraktion stellt sich gegen Landesrecht

11. Juli 2025
Liebe Lesende,
die AfD/FWKW-Fraktion im Kreistag stellt sich gegen geltendes Landesrecht und will der neuen Hauptsatzung des Landkreises nicht zustimmen. Der Grund: Die neue Fassung der Hauptsatzung ist nach einem Einspruch des Innenministeriums nun korrekt gegendert - wie es das Landesgleichstellungsgesetz vorsieht. Das möchte die AfD/FWKW-Fraktion nicht, und so hat der Fraktionsvorsitzende Vincent Fuchs am Mittwoch im Kreisausschuss angekündigt, dass seine Fraktion gegen die geänderte Hauptsatzung stimmen werde. Die Fraktion SPD/Grüne/Linke/WfKW/BIS zeigte sich derweil angesichts des neuen Satzungsentwurfs erfreut, “dass das Landesgleichstellungsgesetz umgesetzt ist”, wie Thomas Irmer (SPD) als Fraktionsvorsitzender sagte. “Wir halten uns gern ans Gesetz, das da sehr eindeutig ist.”

Im Dezember war auf Antrag der Fraktionen CDU/FDP/Bauern/StdD und AfD eine Fassung (Öffnet in neuem Fenster) beschlossen (Öffnet in neuem Fenster) worden, in der nur vom Landrat und vom Kreisausschussvorsitzenden, also in der männlichen Form, die Rede ist - weil diese Funktionen durch konkrete Personen, nämlich Männer, bekleidet werden. Zudem war die Formulierung “Erste Beigeordnete”, also weiblich, enthalten - eine Position, die damals unbesetzt war. Diesen Umstand hatte das Innenministerium, unter anderem, kritisiert: Da es sich um ein Wahlamt handele, sei zwingend geschlechtsneutral zu formulieren, um nicht zu suggerieren, dass sich nur Frauen auf diese Funktion bewerben könnten.
Auf genau diese Frage zielte auch meine Presseanfrage vom Januar 2025 ans Innenministerium ab, als der Bewerbungsprozess um die Beigeordneten-Stelle gerade startete. Allerdings bekam ich von dort keine Auskunft, sondern erst im März die Information, dass die Satzung geprüft und das Ergebnis dem Landkreis mitgeteilt worden sei.
Die Korrektur der erst im Dezember beschlossenen Hauptsatzung war notwendig geworden, weil das Innenministerium zahlreiche Punkte als nicht rechtskonform kritisiert (Öffnet in neuem Fenster) hatte, darunter die Art des Genderns und Formulierungen zu Wertgrenzen und Geschäften der laufenden Verwaltung, Auskunftspflichten von Kreistagsmitgliedern, Öffentlichkeit von Gremien und die Verwendung des niedersorbischen Namens des Landkreises. Die geschlechterneutrale Formulierung ist jedoch nicht der einzige Grund, warum die Zustimmung für die korrigierte Hauptsatzung (Öffnet in neuem Fenster) wackelt. Erforderlich ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit.
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