Am 10. Oktober 2025 hat Campact e. V. (S'ouvre dans une nouvelle fenêtre)vor dem Landgericht Hamburg eine einstweilige Verfügung gegen X.AI erwirkt. Hintergrund war eine Falschbehauptung des KI-Systems Grok, das Campact fälschlich eine Finanzierung durch Steuergelder zuschrieb.
Das Gericht stellte klar: Es handelt sich um eine unwahre Tatsachenbehauptung, für die X.AI (S'ouvre dans une nouvelle fenêtre) als Betreiber haftet. Bei Wiederholung droht ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro.
Diese Entscheidung ist ein Wendepunkt im Umgang mit KI-generierten Inhalten. Sie schafft erstmals gerichtliche Klarheit über die zivilrechtliche Verantwortung von KI-Betreibern, unabhängig davon, ob der Fehler technisch oder redaktionell verursacht wurde.
KI-Suchmaschinen: Rechtliche Grauzonen werden geschlossen
Das Urteil fällt in eine Phase grundlegender Veränderungen: Immer mehr Suchmaschinen, darunter Google, beantworten Suchanfragen direkt mit KI-generierten Texten, ohne auf Quellen zu verlinken. Diese KI-Antworten haben laut aktuellen Schätzungen eine Fehlerquote von 20 bis 30 Prozent. Technologisch bedingt ist eine signifikante Verbesserung nicht absehbar.
Anders als soziale Netzwerke können sich KI-Plattformen künftig nicht mehr auf die bloße Bereitstellung von Infrastruktur berufen. Wer Inhalte generiert, ist laut Landgericht Hamburg auch für deren Richtigkeit verantwortlich.
Juristische Einschätzung: Haftung ohne Verschulden
Der Hamburger Medienanwalt Tobias Spahn bewertet das Urteil als rechtlich konsequent. Betreiber von KI-Systemen gelten als Inhaltsanbieter und haften für Falschinformationen, auch ohne unmittelbares Verschulden. Die Entscheidung unterstreicht die Pflicht zur redaktionellen Kontrolle von KI-Ausgaben.
„Überall dort, wo KI-generierte Inhalte entweder veröffentlicht oder an Dritte weitergegeben werden, ist der Betreiber nach den allgemeinen Rechtsgrundsätzen verantwortlich für diese Inhalte.“
– Tobias Spahn, Fachanwalt für IT-Recht
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