Am 10. Oktober 2025 hat Campact e. V. (Opens in a new window)vor dem Landgericht Hamburg eine einstweilige Verfügung gegen X.AI erwirkt. Hintergrund war eine Falschbehauptung des KI-Systems Grok, das Campact fälschlich eine Finanzierung durch Steuergelder zuschrieb.
Das Gericht stellte klar: Es handelt sich um eine unwahre Tatsachenbehauptung, für die X.AI (Opens in a new window) als Betreiber haftet. Bei Wiederholung droht ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro.
Diese Entscheidung ist ein Wendepunkt im Umgang mit KI-generierten Inhalten. Sie schafft erstmals gerichtliche Klarheit über die zivilrechtliche Verantwortung von KI-Betreibern, unabhängig davon, ob der Fehler technisch oder redaktionell verursacht wurde.
KI-Suchmaschinen: Rechtliche Grauzonen werden geschlossen
Das Urteil fällt in eine Phase grundlegender Veränderungen: Immer mehr Suchmaschinen, darunter Google, beantworten Suchanfragen direkt mit KI-generierten Texten, ohne auf Quellen zu verlinken. Diese KI-Antworten haben laut aktuellen Schätzungen eine Fehlerquote von 20 bis 30 Prozent. Technologisch bedingt ist eine signifikante Verbesserung nicht absehbar.
Anders als soziale Netzwerke können sich KI-Plattformen künftig nicht mehr auf die bloße Bereitstellung von Infrastruktur berufen. Wer Inhalte generiert, ist laut Landgericht Hamburg auch für deren Richtigkeit verantwortlich.
Juristische Einschätzung: Haftung ohne Verschulden
Der Hamburger Medienanwalt Tobias Spahn bewertet das Urteil als rechtlich konsequent. Betreiber von KI-Systemen gelten als Inhaltsanbieter und haften für Falschinformationen, auch ohne unmittelbares Verschulden. Die Entscheidung unterstreicht die Pflicht zur redaktionellen Kontrolle von KI-Ausgaben.
„Überall dort, wo KI-generierte Inhalte entweder veröffentlicht oder an Dritte weitergegeben werden, ist der Betreiber nach den allgemeinen Rechtsgrundsätzen verantwortlich für diese Inhalte.“
– Tobias Spahn, Fachanwalt für IT-Recht
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