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Aufruf zu „Sterbehilfe“: Gericht verurteilt Tiroler FPÖ-Generalsekretär

Erstinstanzlicher Erfolg vor dem Landesgericht Innsbruck gegen Abgeordneten Patrick Haslwanter, auf dessen Profil zahlreiche Hasskommentare veröffentlicht wurden

Es war der erste gerichtliche Antrag gegen einen führen FPÖ-Repräsentanten, den Sebastian Ende Juli 2025 gegen Patrick Haslwanter einbrachte. Dem damals ebenfalls eingebrachten Antrag zur Veröffentlichung einer Mitteilung über die Anhängigkeit des Verfahrens, wurde damals schnell stattgegeben. Nun hat die Verhandlung vor dem Landesgericht Innsbruck stattgefunden.

Kommentar, der auf dem Profil von Haslwanter veröffentlicht wurde

Auf dem offiziellen Facebook-Profil des Tiroler FPÖ-Generalsekretär und Landtagsabgeordneten Patrick Haslwanter waren zahlreiche Hasskommentare gegen Sebastian veröffentlicht und über einen längeren Zeitraum hinweg nicht gelöscht worden. Darunter auch offene Gewaltfantasien, etwa der strafrechtlich relevante Aufruf, aktiv „Sterbehilfe“ an Bohrn Mena zu leisten.

Kommentar, der auf dem Profil von Haslwanter veröffentlicht wurde

Voller gerichtlicher Erfolg

Haslwanter löschte zwar das gegenständliche Posting, bekämpfte aber dennoch den Antrag auf Verurteilung & Veröffentlichung. Als sein Rechtsvertreter fungierte dabei FPÖ-Parteianwalt Christoph Völk. Bei der Verhandlung, die am 18. November 2025 stattfand, wurde den Anträgen von Sebastian vollumfänglich stattgegeben, da der Tatbestand des §115 Abs 1 StGb durch die Postings verwirklich wurde.

Kommentar, der auf dem Profil von Haslwanter veröffentlicht wurde

Haslwanter hat demnach nicht nur das Urteil zu veröffentlichen, sondern auch die Verfahrenskosten zu tragen. Der Anwalt von Patrick Haslwanter gab dazu keine Erklärung ab, ein Sprecher der FPÖ Tirol teilte jedoch mit, dass man in Berufung gehen werde. Das Urteil ist damit noch nicht rechtskräftig.

Drei Verurteilen, drei Bundesländer, ein System

Die Mühlen der Justiz mahlen mitunter langsam, aber sie mahlen gründlich. Auch FPÖ-Spitzen können sich ihr nicht entziehen, wie dieses Urteil klarstellt. Wer als führender Politiker solch widerwärtige und gefährliche Kommentare auf seinem Profil nicht löscht, muss sich verantworten. Bedauerlich ist nur, dass Patrick Haslwanter sich nach wie vor nicht bei mir entschuldigt hat“ so Sebastian.

Und Rechtsanwalt Robert Kerschbaumer, der Veronika & Sebastian in allen Verfahren gegen digitale Gewalt vertritt, ergänzt: Nach Wien und der Steiermark wurde nun die Tiroler FPÖ-Spitze gerichtlich gestoppt. Medieninhaber war Haslwanter persönlich. Wir gehen jedoch davon aus, dass auch er Zugriff auf die massiven Social-Media-Ressourcen seiner Partei hatte, um sein Profil sauber zu halten. Wer professionell Reichweite bewirtschaftet, darf sich bei der Verantwortung nicht wegducken. Wo die Moderation versagt, erzwingen wir mit dem verschuldensunabhängigen Löschungsantrag die Hygiene im Netz. Drei Verurteilungen. Drei Bundesländer. Ein System: Die FPÖ beruft.

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Argomento Vor Gericht

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