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FPÖ-Anwalt: Zuerst „Tipps“ für digitale Gewalttäter, dann selbst vor Gericht

Er gehört zur Gruppe jener Rechtsanwälte, die sich gerne im Boulevard inszenieren und auch sonst so ziemlich jede Gelegenheit nutzen, um in sozialen Netzwerken aufzufallen. Der deutsche Anwalt Sascha Flatz hat mit kurzweiligen TikTok-Erklärvideos in den letzten Jahren eine große Followerschaft aufgebaut. Und so konnte er es auch nicht lassen, seinen Senf zu unseren Klagen gegen digitale Gewalt und rechten Hass abzugeben.

Er würde diese ablehnen, verkündete er vollmundig in Videos, denn Klagen gegen Liker von strafrechtlich relevanten Kommentaren wären seiner Meinung nach überschießend. Dass er damit aktuelle Gerichtssprüche unbeachtet lässt kann man ihm noch irgendwie nachsehen, immerhin ist Medienrecht nicht sein Spezialgebiet. Nicht aber, dass er selbst solche Hasskommentare auf seinen Profilen ungelöscht gelassen hat.

Ein Anwalt mit speziellen Ansichten

Genau deswegen hat er nun Post vom Gericht erhalten. Denn obwohl Flatz wusste, dass wir gegen digitale Gewalt vorgehen, sogar mit Sebastian im Fernsehstudio dazu diskutierte, „übersah“ Flatz nach eigenem Bekunden einschlägige Äußerungen auf seinem Profil. Darunter fanden sich Kommentare, in denen ich als „Inbegriff von hirnlosem Haß“ und „Hohlkopf mit reinster Vakuumfüllung“, aber auch als „Abschaum“ bezeichnet wurde.

Flatz dozierte also zuerst in Videos über Rechtsmaterien, von denen er offenbar keine Ahnung hatte, und muss sich nun vor Gericht verantworten. Eine entsprechende Veröffentlichung ist am 1. November erfolgt, auf seine, Facebook-Profil und auf TikTok ordnete das Gericht den Hinweis an. Und es ist davon auszugehen, dass Flatz das nicht gefällt, denn er präsentiert sich öffentlich gerne mit markigen Sprüchen und gibt sich kämpferisch. Nicht ohne Grund.

Sascha Flatz ist ideologisch gefärbt. Er ist Anwalt der FPÖ-Elite (Si apre in una nuova finestra), etwa von „Akademikerball“-Organisator Udo Guggenbichler. Er vertritt– wenig erfolgreich – einschlägig vorbestrafte Rechtsextreme (Si apre in una nuova finestra) oder den Ex-ÖVP-Bürgermeister von Vösendorf (Si apre in una nuova finestra). Er spottet über SPÖ-Chef Andreas Babler, nennt den SPIEGEL im Netz ein „Scheißblatt“ und unterstellt dem deutschen öffentlich-rechtlichen Rundfunk „billige Propaganda wie China oder Nordkorea!“.

Fragwürdige Kommentare

Und auch solche Kommentare auf seiner Seite finden seine ausdrückliche Zustimmung per Like: „Wir dürfen uns nicht mehr länger links-grün-woke hypnotisieren lassen.“ Flatz gibt sich also nicht nur keine Mühe, seine Weltanschauung zu verheimlichen, er hat sie ganz im Gegenteil zu einem integralen Teil seiner öffentlichen Inszenierung gemacht. Und dazu passt scheinbar nun auch, dass er sich als „Klagsopfer“ eines bekennenden Linken darstellt.

Nicht das erste Mal, dass Hasskommentare nicht gelöscht wurden.

Flatz wurde in der Vergangenheit bereits heftig dafür kritisiert, dass sich Hasskommentare unter seinen Beiträgen sammeln, etwa gegen Richter. Ein Umstand, den er nicht unbedingt problematisch fand, wie sein Posting dazu nahelegt: „… er wurde nur in 5 Kommentaren von hunderten beschimpft…“. Ihm war also der Umstand bekannt, dass sich unter seinen Postings mitunter strafrechtlich relevante Kommentare häufen.

Postings, die nicht gelöscht werden

Apropos Kommentare: Dort finden sich auch „Tipps“ von Menschen, wie man einer Bestrafung vor Gericht entgehen könnte. So schreibt dort jemand unbekümmert: „naja beim Like kommt man easy raus das is halt irrtümlich beim scrollen mit den wurstfingern am handy passiert was lebensnah ist ! Somit kein vorsatz und daher keine bestrafung 🙂“.  Eine Taktik, die nachweislich nicht von Erfolg gekrönt ist. Der Anwalt löscht sowas aber nicht von seinem Profil.

Auf dem Profil des Anwalts werden fragwürdige Strategien erörtert

Natürlich gibt es keine juristische Pflicht in Österreich, seine Profile in sozialen Netzwerken rund um die Uhr zu überwachen. Aber man muss sich dann halt vorwerfen lassen, mitunter sogar vor Gericht verantworten, wenn dort Dinge veröffentlicht werden, die nicht nur moralisch problematisch, sondern auch strafrechtlich relevant sind. Und Flatz müsste inzwischen gut genug wissen, dass man mit den Kommentaren unter seinen Postings assoziiert wird.

TikTok-Video statt Vergleich

Zurück unserer gerichtlichen Causa: Nach einem Antrag von unserem Anwalt Dr. Robert Kerschbaumer wurde Flatz vom Landesgericht für Strafsachen Wien aufgetragen, eine Veröffentlichung über das anhängige Medienrechtsverfahren vorzunehmen. Daraufhin meldete sich Flatz bei uns und fragte, ob nicht eine außergerichtliche Einigung möglich sei. Kerschbaumer nannte ihm unsere Bedingungen: Abgeltung der Aufwendungen und Ablöse für Verzicht auf Rechtsverfolgung.

Das schien Flatz zu viel gewesen zu sein und so wandte er sich in einem TikTok-Video erneut an die Öffentlichkeit: „Schickt das Video an Eure Freunde“, appellierte er darin, und „lasst mir ein Like da.“ Kein Wort der Entschuldigung an uns, kein Wort der Reue über die nicht zeitnah gelöschten Kommentare. Einsicht sieht anders aus, aber vielleicht ist das auch einfach nur ein Signal an seine bevorzugte Klientel. Sie werden es sicher zu deuten wissen.

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Argomento Vor Gericht

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