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Kündigung der Wohnung zugunsten Geflüchteter?

In Deutschland herrscht anhaltend ein Mangel an Wohnungen, was zu falschen Informationen über die Verfügbarkeit von Wohnraum für Geflüchtete führen kann.

Die Behauptung: Die Forderung nach einem Gesetz suggeriert, dass Mieter für die Aufnahme von Migranten aus ihren Wohnungen geschmissen werden könnten.

Unser Fazit: Die Kündigung einer Wohnung ist nur aus einem „berechtigten Interesse“ heraus möglich. Eigenbedarf kann nur geltend gemacht werden, wenn der Wohnraum für die Eigentümer selbst, direkte Angehörige oder Mitglieder des Haushalts benötigt wird und nicht als Grund für die Unterbringung von Geflüchteten.

Laut einer aktuellen Studie im Auftrag des Bündnisses „Soziales Wohnen“ fehlen in Deutschland derzeit rund 700.000 Wohnungen. Der Deutsche Mieterbund bezeichnet dies als „Rekord-Wohnungsdefizit“.

Argomento Faktencheck

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