Das Amtsgericht Göttingen hat entschieden, dass das Übermalen von Hakenkreuzen nicht strafbar ist, wenn lediglich bestehende Schmierereien übermalt werden.
Das Amtsgericht Göttingen hat entschieden, dass das Übermalen von Hakenkreuzen nicht strafbar ist, wenn lediglich bestehende Schmierereien übermalt werden.