Der Gläubiger bzw. die Vollstreckungsbehörde hat das Arbeitseinkommen des Schuldners gepfändet. Der Drittschuldner hat auf Anforderung die Lohnabrechnungen übersandt. Dort ist ersichtlich, dass der Arbeitgeber einen Teil des monatlichen Lohns mit einem Lohnvorschuss verrechnet, den der Schuldner vor der Pfändung erhalten hatte. Dadurch fallen keine pfändbaren Beträge an. Wie ist die Rechtslage?
Datum
07.07.2025
0 Kommentare
Möchtest du den ersten Kommentar schreiben?
Werde Mitglied von Martin Benner (#HoltDasGeldRein) und starte die Unterhaltung.