Der Gläubiger bzw. die Vollstreckungsbehörde hat Kenntnis davon erhalten, dass der Schuldner Eigentümer eines Grundstücks ist, das er aber kürzlich an einen Dritten veräußert hat. Mit anderen Worten: Der Kaufvertrag und die Auflassung wurden bereits notariell beurkundet, aber der Erwerber ist noch nicht als Eigentümer im Grundbuch eingetragen. Was sollte der Gläubiger bzw. die Vollstreckungsbehörde in dieser Konstellation tun?
Datum
13.08.2023
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