Immer wieder beanstanden Vollstreckungsgerichte, wie ein Beistand das Modul A im amtlichen Formular für den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss ausfüllt. Die Gerichte verlangen zum Teil, dass die Kindesmutter (bzw. der Kindesvater) und der Beistand als gesetzliche Vertreter erfasst werden oder die Kindesmutter (bzw. der Kindesvater) solle als gesetzlicher Vertreter und der Beistand als Bevollmächtigter eingetragen werden.
Was ist insoweit richtig?
Datum
12.01.2025
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