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#81 Finanzierung von gemeinschaftlichen Wohnprojekten

Die Schaffung und Sicherung bezahlbaren Wohnraums braucht mehr als gut gemeinte Regulierungen – sie braucht tragfĂ€hige Finanzierungsmodelle und echte Investitionsanreize. Neben Subventionen und zinsgĂŒnstigen Krediten sind direkte ZuschĂŒsse entscheidend, damit sozial orientierte Wohnungsunternehmen ihre Rolle als zentrale Akteure im bezahlbaren Wohnungsbau weiterhin ausfĂŒllen können.

https://www.deutscher-verband.org/publikationen/stichworte/wachsende-wohnkostenbelastung-ursachen-auswirkungen-und-loesungsansaetze.html (Öffnet in neuem Fenster)

Im Juni 25 trafen sich die bundesweit aktiven Akteure der "Wohnprojekte-Szene" zum Erfahrungsaustausch. Gemeinsam wurden DiskussionsstrĂ€nge entwickelt, die im GesprĂ€ch mit dem BMWSB (Öffnet in neuem Fenster) (Abteilung Experimenteller Wohnungsbau) und Vertretern der KfW zur Sprache kamen.

DiskussionsstrĂ€nge zum Thema Finanzierung (Öffnet in neuem Fenster)

Die Bundesebene ist bei vielen Forderungen leider nicht der richtige Adressat.

Fördermittel

Die ZustĂ€ndigkeit fĂŒr die soziale Wohnraumförderung liegt seit der Streichung der konkurrierenden GesetzgebungszustĂ€ndigkeit des Bundes fĂŒr das „Wohnungswesen“ in Artikel 74 GG a. F. im Rahmen der Föderalismusreform I im Jahr 2006 bei den LĂ€ndern und den einzelnen Kommunen. Es gibt also große Unterschiede bei den BundeslĂ€ndern.

In Bayern gibt es die besonders Ă€rgerliche Situation, dass schon zu Jahresbeginn 2025 die Fördertöpfe fĂŒr Projekte und kommunale Wohnungsunternehmen leer sind und bis 2026 bleiben - wĂ€hrend die landeseigene Bayernheim GmbH weiterhin Fördermittel erhĂ€lt.

"Ist aus meiner Sicht ein Skandal"
Schwabacher Tagblatt 19.04.25

Bankensuche

Wohnprojekte haben es zudem schwerer, ĂŒberhaupt eine finanzierende Bank zu finden, wie sich in der obigen Liste zeigt. Das kann verschiedene Ursachen haben.

Auch Banken verÀndern ihre GeschÀftsmodelle und suchen kurzfristige materielle Vorteile.

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Nur wenige Banken sind gemeinwohlorientiert ausgerichtet. VerstĂ€ndlicherweise werden diese mit Anfragen ĂŒberhĂ€uft.

Projektgruppen mĂŒssen sich gut auf FinanzierungsgesprĂ€che vorbereiten und können selber vieles gestalten.

Dazu habe ich bereits folgendes geschrieben:
#80 Zuweisung von Wohnungen in einer eGbR (Öffnet in neuem Fenster)
#07 Berechnung des Mietzinses in einem Wohnprojekt (Öffnet in neuem Fenster)
und weitere Posts sind vorbereitet.

Sicherlich wird uns dieses Thema noch lange begleiten.

Angelika Majchrzak-Rummel
RechtsanwÀltin, Wohnprojektberaterin

https://anwalt-in-schwabach.de/ (Öffnet in neuem Fenster)

Kategorie Neuigkeiten

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