Über strukturelles Versagen, Verantwortung und die Pflicht zur Wahrheit
von Stefan Hünl
Am 19. Februar 2020 erschoss ein rechtsextrem motivierter Täter in Hanau neun Menschen. Ein weiteres Opfer, Ibrahim Akkuş, verstarb im Januar 2026 an den Spätfolgen der Tat.

Der Täter handelte aus einem Weltbild heraus, das in seinem Manifest offen rassistische, antisemitische und verschwörungsideologische Inhalte formulierte. Die Tat war kein „unerklärlicher Amoklauf“. Sie war ein rechtsterroristischer Anschlag.
Doch wer über Hanau spricht, spricht nicht nur über den Täter. Er spricht über Strukturen.
1. Der Notruf, der nicht durchkam
Vili Viorel Păun versuchte in der Tatnacht mehrfach, den Polizeinotruf 110 zu erreichen. Dass ihm kein Kontakt gelang, ist dokumentiert. Der parlamentarische Untersuchungsausschuss des Hessischen Landtags stellte fest, dass die eingesetzte Notruftechnik in Hanau veraltet war und strukturelle Defizite bestanden.
Ob eine erfolgreiche Verbindung den Tatverlauf sicher verändert hätte, lässt sich juristisch nicht beweisen. Aber: Der Staat hat eine Schutzpflicht. Und wenn ein Notruf in einer akuten Gefahrenlage nicht erreichbar ist, dann ist das kein bloßes technisches Detail, sondern ein politisches Problem.
Der Untersuchungsausschuss konstatierte organisatorische und technische Mängel. Er sprach keine strafrechtliche Schuld staatlicher Stellen am Tatgeschehen aus. Doch politische Verantwortung bemisst sich nicht nur am Strafrecht.
2. Die Frage nach dem Narrativ
Nach der Tat wurde früh auch über eine psychische Erkrankung des Täters berichtet. Ein Gutachten des forensischen Psychiaters Henning Saß diagnostizierte eine paranoide Schizophrenie. Zugleich stellte das Gutachten dar, dass wahnhafte Elemente und rechtsextreme Ideologie untrennbar verschmolzen waren.
Die Diagnose erklärt – sie entschuldigt nicht.
Wer Hanau ausschließlich als Tat eines „psychisch Kranken“ deutet, blendet aus, dass der Täter ein ideologisch geschlossenes, eliminatorisch-rassistisches Weltbild vertrat. Dieses Weltbild ist nicht im luftleeren Raum entstanden. Es speiste sich aus real existierenden Diskursen, aus digitaler Radikalisierung, aus rechtsextremen Erzählmustern. Der Täter besaß seine Waffen legal. Auch hier wurde im Nachgang politisch über mögliche Defizite im Waffenrecht diskutiert.
Doch die Frage bleibt: Wie robust ist ein System, das formale Zuverlässigkeitsprüfungen über inhaltliche Radikalisierung stellt?
3. Die verschlossene Tür
In der Arena Bar war ein Notausgang in der Tatnacht nicht ohne Weiteres nutzbar. Rekonstruktionen von Forensic Architecture kommen zu dem Ergebnis, dass bei frei zugänglicher Fluchttür möglicherweise mehrere Menschen hätten entkommen können. Im Untersuchungsausschuss wurden Zeugenaussagen thematisiert, wonach bei früheren Polizeikontrollen Fluchtmöglichkeiten problematisch behandelt worden seien. Eine strafrechtliche Verantwortlichkeit staatlicher Stellen wurde nicht festgestellt.
Doch auch hier gilt: Wenn Sicherheitslogik dazu führt, dass Fluchtwege im Ernstfall nicht funktionieren, dann steht nicht nur eine Tür zur Debatte, sondern ein rudimentäres Verständnis von Sicherheit.
4. Nach dem Anschlag
Für die Angehörigen endete die Belastung nicht mit dem Tod des Täters. Der Vater des Täters trat wiederholt mit beleidigenden und rassistischen Äußerungen gegenüber Hinterbliebenen auf. Medienberichte dokumentieren zahlreiche strafrechtlich relevante Vorwürfe in diesem Zusammenhang. Rechtlich ist zwischen Meinungsfreiheit, strafbarer Volksverhetzung und Beleidigung präzise zu unterscheiden.
Politisch jedoch stellt sich eine andere Frage: Wie wirksam schützt der Rechtsstaat Betroffene vor fortgesetzter Retraumatisierung?
5. „Kette des Versagens“ – ein politischer Begriff
Der Begriff „Kette des Versagens“ ist keine gerichtliche Feststellung. Er ist eine politische und gesellschaftliche Bewertung. Er speist sich aus dokumentierten Defiziten der Notrufstruktur, bekannten Schwächen im Informationsaustausch, offenen Fragen im Waffenrecht und Konflikten im Umgang staatlicher Stellen mit den Angehörigen.
Der Untersuchungsausschuss in Hessen hat Mängel benannt. Er hat zugleich keine strafrechtliche Mitschuld staatlicher Stellen am Tatgeschehen festgestellt. Beides ist wahr. Doch demokratische Verantwortung beginnt nicht erst dort, wo Strafbarkeit endet.
6. Erinnerung ist kein Ritual
Die Initiative „Say Their Names“ insistiert darauf, dass die Ermordeten nicht zu anonymen Zahlen werden. Gedenken ist hier keine symbolische Pflichtübung, sondern eine politische Forderung:
Anerkennung, Aufklärung, Konsequenz.
Wenn Angehörige strukturelle Kritik äußern, ist das kein Angriff auf den Staat. Es ist die Inanspruchnahme demokratischer Rechte.
Eine liberale Demokratie muss solche Kritik aushalten. Sie darf sie nicht delegitimieren, sondern muss sie prüfen.
Konklusion
Hanau war ein rechtsterroristischer Anschlag.
Hanau war zugleich ein Stresstest für staatliche Strukturen. Die juristische Aufarbeitung hat bestimmte Fragen beantwortet.
Andere bleiben politisch.
Die zentrale Frage lautet nicht nur:
Wer hat geschossen? Sondern auch: Welche Strukturen haben versagt – und was folgt daraus?
Eine Demokratie zeigt ihre Stärke nicht dadurch, dass sie Fehler bestreitet. Sondern dadurch, dass sie sie erkennt, benennt und behebt.
Hanau ist überall.
Hanau ist Gegenwart.
1. Hessischer Landtag (2023):
Abschlussbericht des Untersuchungsausschusses 20/2 „Rechtsterroristischer Anschlag in Hanau“. Wiesbaden: Hessischer Landtag.
2. Forensic Architecture (2021):
The Hanau Terror Attack: An Investigative Reconstruction. London: Goldsmiths, University of London.
3. Hessisches Ministerium des Innern und für Sport (2021–2023):
Vorlagen und Berichte zur Notruf- und Leitstellenstruktur im Rahmen des Untersuchungsausschusses 20/2. Wiesbaden.
4. ARD (2020–2026):
Berichterstattung zum Anschlag von Hanau, zur Notruf-Erreichbarkeit, zu Amtshaftungsforderungen von Angehörigen sowie zum Tod von Ibrahim Akkuş (Januar 2026). Verschiedene Beiträge u.a. in Tagesschau, Report Mainz, Monitor.
5. Hessischer Rundfunk (2020–2024):
Recherchen zur Notrufstruktur, zur Arena-Bar-Thematik, zu strafrechtlichen Vorwürfen gegen den Vater des Täters sowie zur Arbeit des Untersuchungsausschusses. Frankfurt am Main.
6. Deutschlandfunk (2021–2023):
Berichterstattung und Hintergrundgespräche zur Bewertung des Gutachtens von Henning Saß sowie zur politischen Einordnung der Tat.
7. Saß, Henning (2022):
Psychiatrisches Sachverständigengutachten zum Täter des Anschlags von Hanau. Vorgelegt im Untersuchungsausschuss 20/2 des Hessischen Landtags.
8. Bundeszentrale für politische Bildung (2020–2023):
Dossiers und Analysen zu Rechtsterrorismus, Verschwörungsideologien (QAnon, antisemitische Narrative) und eliminatorischem Rassismus im Kontext des Anschlags von Hanau. Bonn.
9. Deutscher Bundestag (2020–2021):
Plenarprotokolle und Drucksachen zur Reform des Waffenrechts nach dem Anschlag von Hanau. Berlin.
10. Initiative 19. Februar Hanau (seit 2020):
Veröffentlichungen, Stellungnahmen und Dokumentationen zur Kampagne „Say Their Names“ sowie zur Perspektive der Angehörigen.
11. Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (2020):
Pressemitteilungen zum Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit dem rechtsterroristischen Anschlag in Hanau.
12. Bundeskriminalamt (2021):
Bundeslagebild „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ (Kontextualisierung rechtsextremer Gewalt).
