Zivilrechtliches Urteil eines Salzburger Gerichts untersagt die Verbreitung einer KI-generierten, bewusst herabwürdigenden Darstellung
Ein Bildnis von uns wird seit einiger Zeit im Netz verbreitet, um gezielt Spott, Häme und Hass zu schüren. Die Fotografie ist aber nicht authentisch, sondern wurde mittels künstlicher Intelligenz gestaltet. Grundlage dafür war ein reales Urlaubsfoto von uns, das bewusst so verzerrt wurde, dass es uns nicht lächelnd, sondern stark weinend zeigt. Darüber steht in großen Lettern „Die Heul-Menas“ geschrieben, darunter „Wir sind Opfer“.
Hundertfach wurde das Foto in sozialen Medien gepostet, vor allem in FPÖ-nahen Netzwerken. Es ist Bestandteil einer Kampagne von digitaler Gewalt, gegen die wir uns aktuell mit rechtlichen Mitteln wehren. Auch ein aktiver Salzburger FPÖ-Mandatar aus Faistenau hatte das Foto auf Facebook geliked und damit zu seiner weiteren Verbreitung beigetragen.
Flut von digitaler Gewalt eindämmen
Zunächst versuchte der Beklagte noch erfolglos, sich der Verantwortung für seine Tat zu entziehen. So gab er in der ersten Einvernahme wortreich an, Opfer eines Identitätsdiebstahls geworden zu sein. Er hätte das Spott-Meme gar nicht geliked, eine unbekannte Person müsse das gewesen sein. Diese offenkundige Schutzbehauptung hielt nicht, in der Gerichtsverhandlung gestand er selbst seine Tat schließlich ein.

Das Bezirksgericht Seekirchen am Wallersee hat am 12. November ein zivilrechtliches Urteil dazu gesprochen. Demnach hat FPÖ-Mandatar Roland Schöndorfer dies zu unterlassen. Ein wegweisendes Urteil, sagt Sebastian„Meine Frau und ich sind mit einer Flut an digitaler Gewalt konfrontiert, vor allem aus rechten Kreisen. Das Urteil hilft diese einzuschränken und ist daher besonders wichtig für uns.“
Vielzahl an ähnlichen Fällen noch offen
Der aktuelle Fall aus Salzburg bringt das erste Urteil seiner Art hervor, wird aber wohl leider nicht der letzte sein, wo im Zusammenhang mit KI-generierten Hass-Memes zu rechtlichen Mitteln gegriffen werden muss. Ein vermeintliches „Kavaliersdelikt“ wird damit jedenfalls als das anerkannt, was es ist: Digitale Gewalt. Dazu führt Dr. Robert Kerschbaumer, unser Rechtsanwalt, wie folgt aus:
„Wer Menschen mit KI verzerrt und als weinende Spottfiguren durchs Netz jagt, betreibt keine Satire – er betreibt digitale Gewalt. Hier wird nicht ein Schnappschuss karikiert, sondern ein reales Ehepaar bewusst herabgewürdigt, um Häme und politischen Hass zu organisieren. Wer andere bewusst mit digitalen Mitteln entstellt, wird konsequent und ohne Ausnahme geklagt.“
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