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Unterlassung gegen vorbestraften rechtsextremen Gewalttäter erwirkt

Wer sind die Menschen, die digitale Gewalt im Netz gegen uns verbreiten? Das ist eine der Fragen, die uns am häufigsten gestellt wird. Hunderte Personen haben wir mittlerweile ausgeforscht, in den allermeisten Fällen stammen sie aus der rechten Szene. Manche verstecken sich aber gar nicht hinter Pseudonymen, sondern verbreiten ihren Hass ganz offen und ungeniert im Netz. So wie Manuel Mittas.

Der deutsche Blogger ist seit vielen Jahren ein fixer Bestandteil der rechtsextreme Szene und hat insbesondere in der Corona-Zeit wieder viel Aufmerksamkeit auf sich gezogen. Gemeinsame Auftritte mit verurteilten Neonazis wie Gottfried Küssel, Kooperationen mit Sendern wie AUF1 und die aktive Verbreitung von Verschwörungserzählungen, etwa zu Impfungen, Chemtrails oder dem „Pizzagate“, sind dokumentiert.

Keine harmlose Äußerung

Doch Mittas ist nicht einfach nur ein rechter Schreihals, der wirre Thesen von sich gibt. Der Blogger wurde laut Informationen des „Standard (Opens in a new window)“ bereits mehrfach verurteilt, unter anderem wegen Betrugs, Diebstahls, schwerer Nötigung, des Verstoßes gegen das Waffengesetz - und Körperverletzung. In diesem Lichte sind die Äußerungen, die er gegen Veronika im Netz verbreitete, nicht einfach auf die leichte Schulter zu nehmen.

Auszug aus der gerichtlichen Anordnung an Mittas

Auf Telegram veröffentlichte er: “Also der Frau Bohrn Mena haben sie so was von ins Hirn geschissen und diese Hirnmasse, die da reingeschissen wurde, die kann man nicht einmal mehr entsorgen. Das hat schon einen kritischen Ausmaß, das gehört ab in den Sondermüll und die Frau gleich mit”. Veronika soll also auf dem Sondermüll „entsorgt“ werden. Kann man das als gefährliche Drohung verstehen?

Gesetzliche Lücke offenbart

Unserer Ansicht nach schon. Nein, sagt die Staatsanwaltschaft. Eine entsprechende polizeiliche Anzeige hat nicht zu Ermittlungen geführt. So blieb uns – wie so oft – nur der zivilrechtliche Weg, um gegen diese Äußerungen vorzugehen. Ende November dann entschied das Bezirksgericht Josefstadt, dass Manuel Mittas dies künftig zu unterlassen habe und die Kosten des Verfahrens tragen muss.

Mittas gilt als uneinbringlich, auf den Kosten bleiben wir also vermutlich sitzen. Und trotzdem ist uns wichtig gegen solche Äußerungen vorzugehen, denn Gewaltfantasien dürfen nicht ungestraft verbreitet werden. Dass man dabei auf den zivilrechtlichen Weg angewiesen ist und am Ende so oder so den (finanziellen) Schaden hat, zeigt eine gesetzliche Lücke auf, die dringend geschlossen werden sollte.

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Topic Vor Gericht

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