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Bußgeld, Erzwingungshaft und Ratenzahlung

Ein Bürgergeldempfänger zahlt ein Bußgeld nicht. Droht ihm Erzwingungshaft? Kommt zu ihrer Vermeidung ggf. eine Ratenzahlung in Betracht? Welchen Maßstab sollte die Behörde für die Ratenhöhe ggf. zugrunde legen?

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