Es ist ein geradezu prototypischer Fall, der am 24. Februar 2026 am Landesgericht für Strafsachen in Graz verhandelt hätten werden sollen, aber verschoben werden musste. Prototypisch, weil dabei auch ein Muster sichtbar wird, das in vielen Fällen von Hass im Netz besteht und unter dem wir ganz besonders leiden. Es geht um die sogenannten „Intensivtäter“, die uns das Leben schwer machen.
Wir haben im Laufe der Zeit feststellen müssen, dass viele Täter*innen nicht nur einmal, sondern gleich vielfach mutmaßlich strafrechtlich relevante Inhalte über uns erstellt oder verbreitet haben. Und damit nicht nur ihre Ablehnung bzw. Abscheu uns gegenüber, sondern auch ihre extrem-rechte bis rechtsextreme Gesinnung offenlegen.
Meist behaupten sie zunächst, dass ihre Tat ein „Versehen“ gewesen sei. Oder auch nur eine „einmalige Unmutsäußerung“. Manchmal beschuldigen sie ein Kleinkind, das „beim Spielen mit dem Handy zufällig geliked habe“. Nein, das ist kein Scherz – das behaupten einige wirklich. Und auch, wenn man damit in der Regel vor Gericht keinen Erfolg hat, manche versuchen es mit jeder nur erdenklichen Ausrede.
Dann aber tauchen immer mehr einschlägige Aktivitäten auf und die zunächst gewählte Verteidigungsstrategie bricht in sich zusammen. Genau das haben wir in den letzten Monaten bereits dutzendfach erlebt und so verhält es sich auch im Fall jener Beklagten, die mit mehreren einschlägigen Aktivitäten negativ aufgefallen ist.
https://steady.page/de/bohrnundmena/posts/8e914724-27a8-4bc0-a2f7-78c76772dc11 (Si apre in una nuova finestra)Digitaler Tatort: Das Profil des rechten Influencers
Begonnen hatte alles mit dem Like einer Dame für einen klar beleidigenden Kommentar, welcher auf dem Facebook-Profil des FPÖ-nahen Politbloggers Gerald Grosz veröffentlicht wurde. Der Angeklagten im Strafverfahren täte das auch sehr leid und „Es war das erste und einzige Mal, dass sie ein derartiges Posting abgesetzt hat.“
Schrieb zumindest ihr Anwalt. Sie habe sich in einer Emotion „dazu hinreißen lassen“ und würde bedauern, es „geschah unüberlegt“. Leider stellte sich in weiterer Folge heraus, dass die Dame sehr genau weiß, was sie da macht. Denn es fanden sich weitere Likes und Kommentare von ihr, einer davon fällt besonders ins Auge.
https://steady.page/de/bohrnundmena/posts/2b07671f-d6dc-4d3c-b4ab-d59229baa190 (Si apre in una nuova finestra)In diesem bezeichnete sie Sebastian – neben weiteren Beschimpfungen – auch als „Blutsauger“. Ein Terminus, der intensiv und in allen Varianten zur Zeit des Nationalsozialismus verwendet wurde. Dazu schrieb sie noch selbstbewusst, dass Sebastian sie dafür jetzt klagen solle. Sie wusste also, was sie tat.
Die FPÖ-Kandidatin, die sich als Grüne verkauft
Und es stellte sich weiters heraus, dass es wohl auch kein Zufall ist, dass sie Sebastian ausgerechnet als „Blutsauger“ bezeichnet, ganz ähnlich wie Herbert Kickl es mit der Bezeichnung „Zecke“ hielt. Denn die Dame weist, das zeigen neue Informationen, enge Verbindungen zur FPÖ auf, obwohl sie das anfangs noch ganz anders darstellte.
https://steady.page/de/bohrnundmena/posts/1e166a98-5e47-4b3f-a798-e9e526558f52 (Si apre in una nuova finestra)In ihrer ersten Stellungnahme hatte die Beklagte noch angeführt, dass sie jahrelang Funktionärin der „Grünen“ gewesen wäre. Offenbar sollte das mildernd wirken und den Eindruck erwecken, dass es keine ideologische Nähe zum Umfeld des „digitalen Tatorts“, also dem Gedankengut des Herrn Gerald Grosz bzw. der FPÖ geben würde.
Doch es stellte sich heraus, dass die Dame zwischenzeitlich offenbar das Lager gewechselt haben dürfte, immerhin kandidierte sie im Jahr 2025 für die Freiheitliche Partei Österreichs (FPÖ) bei den Gemeinderatswahlen in Niederösterreich. Die vielfach zur Schau gestellten Sympathien für Gerald Grosz dürften also kein Zufall sein.
https://steady.page/de/bohrnundmena/posts/1def552d-4303-4c34-9d63-dba561fb263d (Si apre in una nuova finestra)Verhandlung mit Signalcharakter
Dieser Fall ist ein Paradebeispiel dafür, womit wir es zu tun haben. Auch wenn die Beklagten sich oft in die Opferrolle werfen und meinen, dass wir „überzogen reagieren“ würden, in ganz vielen Fällen offenbart sich dieses Muster – und die ideologische Nähe zu jenem Gedankengut, das wir als Demokrat*innen entschieden ablehnen.
Gerald Grosz ist in das Verfahren insofern involviert, als er sich in seiner Äußerung bereits im Vorfeld vehement dagegen ausgesprochen hat, dass das Gericht überhaupt eine Veröffentlichung nach dem Mediengesetz anordnet.
Er möchte offenbar verhindern, dass auf seinem Profil, auf dem sich so viele unserer „digitalen Gewalttäter“ umtreiben, gerichtlich angeordnete Mitteilungen publiziert werden müssen. Dabei ist gerade eine solche Sichtbarmachung von enorm großer Bedeutung. Vertreten wird Grosz von oe24- & Novomatic-Hausanwalt Peter Zöchbauer.
Genau das hat vor kurzem auch das Oberlandesgericht Wien als letzte Instanz in einer bahnbrechenden Entscheidung festgehalten. Demnach müssen Medieninhaber aus Gründen der Prävention & Abschreckung und als „publizistische Wiedergutmachung“ veröffentlichen. Aber über diesen Meilenstein informieren wir ein anderes Mal.
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