Bei Autos in Griechenland fällt auf, dass sehr viele davon einen demontierten Kugelkopf haben. Das heißt, dass der Kugelkopf der Anhängerkupplung fehlt. Nur äußerst selten sieht man ein Fahrzeug, bei dem die Anhängerkupplung komplett montiert ist, ohne dass ein Anhänger daran hängt. Starre, fest verschweißte Anhängerkupplungen sieht man dagegen nie. Zumindest nicht an Fahrzeugen mit griechischem Nummernschild und gültiger TÜV-Plakette. Das hat einen Grund.
Der griechische Gesetzgeber hat entdeckt, dass Autos mit angeflanschter Anhängerkupplung länger sind, als es der Hersteller im Fahrzeugschein angibt. Die griechischen Versicherer haben ausgerechnet, dass die Kugelköpfe bei Auffahrunfällen einen erhöhten Schaden hervorrufen. Die fest installierte Anhängerkupplung wurde als gefährlich eingestuft. Erschwerend kam hinzu, dass sie auch für Fußgänger gefährlicher ist.

Grund genug für die Regierung, mittels Ministerialerlass für Klarheit – oder Verwirrung zu sorgen. Der Erlass 2805 vom 7.1.2021 (Abre numa nova janela) wurde mehrfach in Details ergänzt. Die Kernaussage ist, dass man niemals mit einem montierten Kugelkopf fahren darf, wenn kein Anhänger am Fahrzeug hängt.
Halter, deren Fahrzeuge über fest installierte Anhängerkupplungen verfügen, müssen diese entfernen. Sie können anschließend durch zugelassene, abnehmbare oder klappbare Anhängerkupplungen ersetzt werden. Wer das unterlässt, riskiert sieben Punkte im Verkehrssünderregister, ein Bußgeld über 200 Euro und fünfzehn Tage Fahrverbot für das Fahrzeug. Die Zulassung und die Kennzeichen des Autos werden dann so lange eingezogen, bis der Mangel nachweislich beseitigt ist.
Etwas geringer fallen die Strafen aus, wenn man mit montierter Kupplung aber ohne Anhänger daran erwischt wird. Dann sind fünf Punkte und 33 Euro fällig. Bei insgesamt 25 Punkten im Strafregister ist der Führerschein weg. Er wird dann nur nach erneuter theoretischer und praktischer Prüfung wieder erteilt. Fährt man mit montierter Kupplung zum TÜV, dann wird die Plakette nicht erteilt.
Natürlich müssen Fahrerinnen und Fahrer die entsprechende Fahrerlaubnis besitzen. Die Fahrzeugkategorie richtet sich nach dem zulässigen Gesamtgewicht (zGG), wie in den Zulassungspapieren angegeben:
• Führerschein-Kategorie B: zGG (Pkw + Anhänger) bis 3.500 kg
• Führerschein-Kategorie B mit Code 96: zGG von 3.501 bis 4.250 kg
• Führerschein-Kategorie B+E: zGG über 4.250 kg
Wieder gibt es ein Detail zu beachten. Das zGG bezieht sich auf den in den Papieren von Pkw und Anhänger angegebenen Wert. Das tatsächliche Gesamtgewicht des Gespanns ins dabei unerheblich, solange es unter dem zugelassenen Wert liegt.
Wenn Sie beispielsweise mit Führerscheinkategorie B ohne Zusatz einen leeren Bootstrailer ziehen und das tatsächliche Gesamtgewicht unter 3.500 kg liegt, das zulässige aber darüber, dann wird die Polizei einen Verstoß feststellen. Dabei ist es unerheblich, dass ein unbeladener Bootsanhänger tatsächlich viel weniger wiegt als das in seiner Fahrerlaubnis angegebene zulässige Gesamtgewicht.