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Ratenzahlungsvereinbarung durch den Gerichtsvollzieher bei laufendem Unterhalt

Der Unterhaltsgläubiger hat einen Titel über rückständigen sowie laufenden Unterhalt und beauftragt den Gerichtsvollzieher mit der Zwangsvollstreckung. Kurz darauf meldet sich der Gerichtsvollzieher und teilt mit, dass er mit dem Schuldner eine Ratenzahlungsvereinbarung über 100 € getroffen habe. Der titulierte laufende Unterhalt übersteigt monatlich diesen Betrag. Welche Handlungsoptionen hat der Gläubiger?

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