Der Gläubiger bzw. die Vollstreckungsbehörde hat am Grundstück des Schuldners eine Zwangssicherungshypothek eintragen lassen. Später wechselt der Eigentümer des Grundstücks und die Zwangsversteigerung soll betrieben werden. Der Gläubiger bzw. die Vollstreckungsbehörde fragt sich, ob dafür ein Duldungstitel bzw. ‑bescheid gegen den neuen Grundstückseigentümer erforderlich ist.
Data
08/02/2023
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