Ingo Notlage hat die Vermögensauskunft abgegeben und dabei zum Einkommen seiner Ehefrau erklärt: “Sie arbeitet in Vollzeit, aber die Höhe ihres Verdienstes ist mir nicht bekannt.” Muss sich der Gläubiger bzw. die Vollstreckungsbehörde mit diesem Verweis auf Nichtwissen zufriedengeben?
Data
07/03/2026
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