Zwangsgelder – kumulativ vollstreckbar oder konsumiert?
Einem Bürger wird wegen der Nichterfüllung einer öffentlich-rechtlichen Verpflichtung ein Zwangsgeld von 1.000 € angedroht. Da er seiner Pflicht weiterhin nicht nachkommt, wird das Zwangsgeld festgesetzt und zugleich ein höheres Zwangsgeld von 2.500 € angedroht. Schließlich wird auch dieses Zwangsgeld festgesetzt. Nun soll vollstreckt werden. Aber was genau? Beide Beträge – also 3.500 € – oder nur die zuletzt festgesetzten 2.500 €?
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