Hier (Si apre in una nuova finestra) hatte ich beschrieben, was Beistand und Drittschuldner tun sollten, wenn die Beistandschaft z. B. durch den Eintritt der Volljährigkeit endet, aber noch eine laufende Lohnpfändung besteht. Manche Arbeitgeber verlangen jedoch trotz eines unbefristeten Titels und Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses von dem gerade Volljährigen Ausbildungs- oder Schulbescheinigungen, wollen den Unterhalt neu berechnen lassen und und kündigen andernfalls an, die Zahlungen einzustellen oder pfändbare Beträge zu hinterlegen. Welche Hinweise kann der Beistand einem fast Volljährigen für diesen Fall mitgeben?
Data
16/08/2025
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