Ist der Schuldner Mieter, können der Gläubiger bzw. die Vollstreckungsbehörde versuchen, mietvertragliche Ansprüche des Schuldners gegen den Vermieter zu pfänden. Dazu gehören vor allem Anspruche im Zusammenhang mit Betriebskostenvorauszahlungen und einer Mietkaution. Doch wie kann eine entsprechende Pfändung formuliert werden?
Datum
13.04.2023
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