[Beitrag auf meiner Internetseite lesen. (Öffnet in neuem Fenster)] Ein Gläubiger bzw. eine Vollstreckungsbehörde hat das Arbeitseinkommen des Schuldners gepfändet und danach beim Arbeitgeber die Lohnabrechnungen angefordert. Dort ist immer wieder von „Abgang Arbeitsentgeltkonto“ und „Zugang Arbeitsentgeltkonto“ zu lesen. Was hat es damit auf sich? Sind diese Bezüge bzw. Abzüge bei der Berechnung des pfändbaren Arbeitseinkommens zu berücksichtigen oder außer Acht zu lassen?
Datum
18.06.2024
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