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Gewaltverherrlichung: Gericht zwingt FPÖ-Sicherheitssprecher zur Veröffentlichung

Entmenschlichende und beleidigende Kommentare auf Profil von FPÖ-Nationalrat Gernot Darmann wurden jahrelang nicht gelöscht, Verfahren gerichtlich anhängig

Es hat eine Zeit gebraucht, bis das Landesgericht Klagenfurt eine Entscheidung über den bereits im Sommer eingebrachten Antrag getroffen hat – aber nun liegt der schriftliche Beschluss vor. Gernot Darmann, FPÖ-Nationalratsabgeordneter und Sicherheitssprecher seiner Partei auf Bundesebene, muss auf seiner Facebook-Seite demnächst über ein anhängiges medienrechtliches Verfahren informieren.

Grund für das von Sebastian angestrengte Verfahren sind mehrere strafrechtlich relevante Kommentare auf seinem Facebook-Profil. Diese wurden bereits im Jahr 2022 abgegeben und seither nicht gelöscht, obwohl Darmann selbst auf Facebook sehr aktiv ist. Darunter finden sich gewaltverherrlichende Aussagen, aber auch Beleidigungen und entmenschlichende Kommentare.

Hasskommentare nach wie vor abrufbar

So wurde Sebastian auf dem Profil von Darmann etwa als „Wanze“ bezeichnet, was dem „Zecken“-Sager ähnelt, für den ein FPÖ-Repräsentant aus Niederösterreich erst vor kurzem rechtskräftig verurteilt wurde. In einem anderen Kommentar wird Bohrn Mena „ehrloser Schmarotzer“ genannt, eine Person kündigt ihren Applaus an, wenn Bohrn Mena „eine auf die Pfeife“ bekommt.

Kommentare, die immer noch auf der Seite von Gernot Darmann standen

Eine amtierende und bereits wegen einer anderen Aussage gerichtlich belangte FPÖ-Bezirksobfrau aus der Steiermark, nennt ihn „unnötig wie eine Warze am Hintern“, ein Kommentator meint „der größte Trottel kommt als Flüchtling“. All diese Kommentare waren zum Zeitpunkt der gerichtlichen Anordnung noch abrufbar, obwohl bereits vor Monaten in Medien darüber berichtet wurde, dass wir dagegen gerichtlich vorgehen.

Entschuldigung von Darmann gefordert

Nun hat das Landesgericht Klagenfurt Gernot Darmann aufgetragen, binnen 5 Tage ab Zustellung eine Information auf seiner Seite zu veröffentlichen. Dies geschieht, weil laut Gericht anzunehmen ist, dass der objektive Tatbestand eines Medieninhaltsdeliktes hergestellt wurde, so unser Rechtsanwalt Dr. Robert Kerschbaumer.

Beschluss des Landesgerichts Klagenfurt

Sebastian: „Ich freue mich, dass der Herr FPÖ-Sicherheitssprecher nun seine Fans über das anhängige Verfahren informieren muss. Und ich hoffe, dass er sich spätestens nach der gerichtlichen Verurteilung bei mir dafür entschuldigen wird, dass er diesen Hass gegen meine Person jahrelang nicht gelöscht hat. Niemand steht über dem Gesetz, auch nicht ein Nationalratsabgeordneter der FPÖ.“  

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Sujet Vor Gericht

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