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Vorbestraft: Steirische FPÖ-Bezirksobfrau rechtskräftig verurteilt

Im Januar 2025 veröffentlichte die Obfrau der FPÖ in einem ländlichem Bezirk ein Posting über Sebastian. Darin teilte sie ihren Freundinnen und Freunden und der ganzen Welt mit, dass sie sich gerade sehr ärgern würde. Sebastian sei ein „hirnbefreiter Mensch“, er habe „einen IQ wie ein leeres Jausensackerl“. Eine Aussage, die sich niemand gefallen lassen muss, auch wenn man in der Öffentlichkeit steht.

Dieser Auffassung war auch das zuständige Zivilgericht, es ordnete eine Unterlassung am 15. Oktober 2025 an. Ein von mir zur Vermeidung einer weiteren Eskalation angebotener Vergleich wurde abgelehnt, weshalb ich meinen Anwalt beauftragen musste, strafrechtlich vorzugehen.

Im November 2025 folgte schließlich die Gerichtsverhandlung beim Landesgericht für Strafsachen Graz. Dort gab sich die jetzt in der Rolle der Angeklagten wegen einer gerichtlich strafbaren Handlung befindliche Rufschädigungstäterin geständig, es folgte eine Verurteilung gemäß Paragraph 115 Absatz 1 Strafgesetzbuch. Demnach wurde die FPÖ-Mandatarin wegen Beleidigung verurteilt, mildernd wurde ihr Geständnis und ihre Unbescholtenheit gewertet.

Das Urteil, das die Verurteilte veröffentlichen muss

Tausende Euro Kosten – und Folgen für weitere FPÖ-Funktionäre

Die Zahlung einer Strafe in Höhe von 40 Tagessätzen sowie einer medienrechtlichen Entschädigung wurden ihr aufgetragen. Außerdem muss sie die Verfahrenskosten tragen. Damit aber nicht genug, nachdem sie der gerichtlichen Anordnung der Veröffentlichung einer Mitteilung über die Einleitung des Strafverfahrens nicht ordnungsgemäß entsprochen hat, wurde ihr im Rahmen eines Durchsetzungsbeschlusses die Zahlung einer Geldbuße auferlegt.

In Summe kostete die FPÖ-Funktionärin die ganze Causa demnach mehrere tausend Euro. Belangt wird aber nicht nur sie für die von ihr veröffentlichte Beleidigung, sondern auch zahlreiche weitere Personen, die diese likten und damit zur weiteren Verbreitung beitrugen. Unter den Personen, die sich dafür noch gesondert verantworten müssen, finden sich einige weitere namhafte FPÖ-Funktionäre. Wir werden darüber berichten.

Ein weiterer Täter der Rufschädigung hatte dieselbe Veröffentlichung geliked. Er meldete sich sofort und entschuldigte sich. Diese Entschuldigung nahm ich ebenso wie eine Abschlagszahlung im Rahmen eines Vergleichs an. Für ihn hatte die Sache keine weiteren gerichtlichen Folgen.

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Sujet Vor Gericht

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