Passer au contenu principal

Gerald Grosz verliert erneut: Oberlandesgericht weitet Einstweilige Verfügung aus

Das OLG Wien hat mit Beschluss vom 26.3.2026 die von Veronika erwirkte Einstweilige Verfügung gegen Gerald Grosz nicht nur bestätigt, sondern auch noch ausgeweitet. Damit erleidet der FPÖ- & AfD-nahe Polit-Blogger eine weitere gerichtliche Niederlage und muss sich nun dem Hauptverfahren wegen digitalen Verbreitens ehrenverletzender Tatsachenbehauptungen stellen. Nachdem die Rechtswidrigkeit seines Handelns vom Oberlandesgericht bestätigt wurde, ist darüber hinaus auch der Weg frei für weitere Klagen gegen Grosz - etwa strafrechtlich wegen übler Nachrede. Zwei seiner Fans, die denselben Beitrag von ihm geteilt hatten, wurden bereits von den Landesgerichten Linz und Feldkirch wegen übler Nachrede gem. § 111 StGB strafrechtlich verurteilt.

Hoch gepokert, alles verloren – das fasst die Ereignisse der letzten Monate in dieser Causa wohl am besten zusammen. Der von FPÖ & AfD dauerhaft hofierte rechte Blogger Gerald Grosz, hatte Anfang August 2025 ein umfassendes Facebook-Posting abgesetzt. In diesem diffamierte er den Kampf gegen digitale Gewalt von uns nicht nur als „Geschäftemacherei“, er verbreitete auch eine Reihe von ruf- und kreditschädigenden Äußerungen über uns.

Das brachte ihm nicht nur eine Klage von Veronika ein, sondern auch einen Antrag auf Einstweilige Verfügung. Bei einer Anhörung vor dem Landesgericht Krems, in der Grosz von Peter Zöchbauer vertreten wurde, Hausanwalt der Mediengruppe oe24 und des Glücksspielkonzerns Novomatic, wandte dieser zur Untermauerung seiner zuvor getätigten Äußerungen ein, wir würden „rechtswidrig finanzielles Kapital“ aus den Klagen gegen Hass im Netz schlagen.

https://steady.page/de/bohrnundmena/posts/1def552d-4303-4c34-9d63-dba561fb263d (S'ouvre dans une nouvelle fenêtre)

Gerald Grosz und sein unrechtmäßiger „Wertungsexzess“

Das Landesgericht Krems sah das anders und erließ am 15. November 2025 eine Einstweilige Verfügung gegen Grosz. Demnach habe er es zu unterlassen, uns als „… Paradebeispiel opportunistischer Geschäftemacher unter dem Deckmantel eines politischen Aktivismus“ oder „politische Brandstifter“ zu bezeichnen, die „das von ihnen gelegte Feuer zu monetarisieren“ versuchen würden. Zulässig fand das Gericht hingegen die Zuschreibung „Heul Menas“ und „übles, dreckiges Spiel“.

Gegen den Beschluss legten beide Seiten Rekurs ein, das Oberlandesgericht Wien als nächsthöhere und letzte Instanz wurde mit der Causa befasst. Der Dreiersenat prüfte erneut und kam am 26. März 2026 zum Beschluss, dass die Einstweilige Verfügung nicht nur bestätigt, sondern auch noch ausgedehnt wird. Das OLG Wien entschied etwa, dass es sich bei den Ausführungen von Gerald Grosz, wir würden politischen Aktivismus nutzen, um uns unrechtmäßig zu bereichern, um einen unzulässigen „Wertungsexzess“ handle.

https://steady.page/de/bohrnundmena/posts/afda197c-cebf-48e7-84bd-95ea20b7d72c (S'ouvre dans une nouvelle fenêtre)

Veronika Bohrn Mena: „Niederlage als wichtiges Signal an radikalisierte Szene“

Auch die vom LG Krems noch als zulässig bewerteten Phrasen „Heul Menas“ und „übles, dreckiges Spiel“, sind von Grosz zu unterlassen. Daraus ergibt sich, dass Grosz vorerst gerichtlich gestoppt wurde und sich im Hauptverfahren verantworten wird müssen. Dort droht ihm wegen seiner Rufschädigung die endgültige zivilgerichtliche Verurteilung. Darüber hinaus ist nun auch der Weg frei für weitere Klagen gegen Grosz - etwa strafrechtlich wegen übler Nachrede. Vermutlich werden alle Landesgerichte Österreichs damit befasst, weil knapp 100 seiner Fans seinen Beitrag teilten und zur Beseitigung der Rufschädigung konsequent gegen alle Privatanklage eingebracht wird.

Dazu Veronika: „Das Oberlandesgericht Wien hat ausführlich klargestellt, dass diese Täter-Opfer-Umkehr, wonach wir uns an der digitalen Gewalt, der wir ausgesetzt sind, bereichern würden, und die weitere diffamierende Hetze von Gerald Grosz über uns rechtlich unzulässig ist. Das setzt eine wichtige Grenze zum Schutz von Opfern von digitaler Gewalt und stellt einen weiteren großen Erfolg gegen die rechten bis rechtsextremen Influencer und Plattformen dar, die Shitstorms und Hass im Netz als vermeintliche Meinungsfreiheit verteidigen. Grosz ist zur Symbolfigur für diese radikalisierte Szene geworden, seine Niederlage ist ein umso wichtigeres Signal.“

https://steady.page/de/bohrnundmena/posts/2af0f0a4-1ac4-443a-88c8-87617e4b554d (S'ouvre dans une nouvelle fenêtre)

RA Robert Kerschbaumer: „OLG hat Täter-Opfer-Umkehr entlarvt“

Und Dr. Robert Kerschbaumer, Rechtsanwalt von uns in diesem und allen anderen Verfahren gegen digitale Gewalt, ergänzt:

Gerald Grosz kennt viele Rollen - Provokateur, Polemiker, Selbstdarsteller. Eine Rolle war ihm bisher fremd: Die des vollen Verlierers. Seit heute ist er darin zu 100 Prozent angekommen. Kein einziger seiner Angriffe hat standgehalten. Sein Rekurs: abgewiesen. Der Rekurs meiner Mandantin: bewilligt. Vollständig. Besonders bezeichnend die Argumentation, mit der Grosz gescheitert ist: Wer sich gegen Hass wehrt, sei ein Geschäftemacher. Das OLG hat diese Täter-Opfer-Umkehr entlarvt. Wer Notwehr im Netz zur Geschäftemacherei umdeutet, will nicht kritisieren - der will mundtot machen. Meine Mandanten werden auch künftig nicht schweigen - weder vor Prominenz noch vor Parteiapparaten. Wer rufschädigend angreift, wird die Quittung vom Gericht erhalten, unabhängig davon, wie viele Follower oder welche politische Rückendeckung er genießt.“

In eigener Sache

Wir freuen uns sehr über Begleitung & Unterstützung hier bei Steady. Etwa über das abonnieren unseres kostenfreien Newsletters (S'ouvre dans une nouvelle fenêtre). Oder über eine Mitgliedschaft (S'ouvre dans une nouvelle fenêtre). So oder so: Wir haben noch viel vor und wir freuen uns, wenn Ihr mit dabei seid!

Sujet Vor Gericht

0 commentaire

Vous voulez être le·la premier·ère à écrire un commentaire ?
Devenez membre de Bohrn & Mena et lancez la conversation.
Adhérer