Der Gläubiger bzw. die Vollstreckungsbehörde hat das Arbeitseinkommen des Schuldners gepfändet. Der Drittschuldner hat auf Anforderung die Lohnabrechnungen übersandt. Dort ist ersichtlich, dass der Arbeitgeber einen Teil des monatlichen Lohns mit einem Lohnvorschuss verrechnet, den der Schuldner vor der Pfändung erhalten hatte. Dadurch fallen keine pfändbaren Beträge an. Wie ist die Rechtslage?
Date
07/07/2025
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