Passa al contenuto principale

Gericht untersagt diffamierenden Vorwurf der “Geschäftemacherei”

Mit einer kürzlich erlassenen einstweiligen Verfügung (Si apre in una nuova finestra) gegen den FPÖ-nahen Blogger Gerald Grosz, wurde nun erstmals gerichtlich untersagt, dem Ehepaar Veronika & Sebastian Bohrn Mena in diffamierender Weise den Vorwurf der „Geschäftemacherei“ zu machen. Diesem Spruch kommt eine besonders wichtige Signalwirkung zu.

Grosz wurde von OE24-Hausanwalt Peter Zöchbauer gerichtlich vertreten, der auch den Glückspielkonzern NOVOMATIC vertritt. Konkret kam das Gericht zur Auffassung, die von Gerald Grosz verbreiteten Äußerungen würden den Eindruck erwecke, Veronika „… würde sich rechtswidrig bereichern, indem sie unberechtigte Schadenersatzansprüche stelle…“ .

Unwahre Behauptungen dieser Art werden seit Monaten in rechtsextremen und extrem-rechten Kreisen aufgestellt.

Geltendmachung von Ansprüchen ist „legitimes Ziel“

Wiederholt wurde von Personen verbreitet, die Klagen gegen strafrechtlich relevante Kommentare sowie ihre Verbreitung via „Like“ oder Beitragsteilung in sozialen Netzwerken, würden eine unrechtmäßige Handlung darstellen.  Wie der „Standard“ und andere Medien berichten, hat das Landesgericht Krems dies nun zurückgewiesen.

So schreibt die Richterin in ihrer Begründung zur einstweiligen Verfügung gegen Gerald Grosz explizit, dass „… die Geltendmachung von Ansprüchen innerhalb der Rechtsordnung per se nicht nur ein legitimes Ziel darstellt, sondern dass dieses auch keiner Rechtfertigung außerhalb des Verfahrens selbst bedarf.

Hier gehts zum Bericht des Standard:

https://www.derstandard.at/story/3000000296803/gericht-verbietet-grosz-bohrn-menas-bereicherung-mit-hassklagen-zu-unterstellen (Si apre in una nuova finestra)
Argomento Medienberichte

0 commenti

Vuoi essere la prima persona a commentare?
Abbonati a Bohrn & Mena e avvia una conversazione.
Sostieni