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#21 Sucht und ambulante Psychotherapie - es bewegt sich was, aber genug?

Liebe*r Psychoaktiv-Leser*in,

es ist der Erste im Monat - und damit ist es Zeit für den psychoaktiven Newsletter - dem begleitenden Newsletter zum Podcast Psychoaktiv. Das bedeutet spannende Denkanstöße und einen Monatsrückblick zu den Themen Drogen & Sucht. Außerdem gibt es die wichtigsten AHA-Erlebnisse aus den zwei Podcast-Folgen, die ich in dem Monat herausgebracht habe.

Liebe GrĂĽĂźe

Stefanie

Um was geht es heute?

  1. Sucht und Psychotherapie - es bewegt sich was, aber genug?

  2. ADHS und Sucht - der Zusammenhang

  3. Kokain - wird Deutschland ĂĽberschwemmt?

  4. Psychoaktiv Presseschau im August

  5. Psychoaktiv im September

  6. Meine Fortbildungen 2025

Als Mitglied hast du Zugriff auf das komplette Newsletter Archiv. Danke, dass du Psychoaktiv, als unabhängige Aufklärungsplattform unterstützt <3

Top-Thema

1. Sucht und Psychotherapie - es bewegt sich was, aber genug?

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 21. August 2025 beschlossen, die Möglichkeiten für ambulante Psychotherapie bei Suchterkrankungen auszuweiten. Künftig können bis zu 24 Sitzungen bewilligt werden, ohne dass Betroffene bereits vollständig abstinent sein müssen. Das erleichtert vielen Menschen den Zugang zur Behandlung, denn bislang galt es eine Abstinenz innerhalb von 10 Stunden nachzuweisen, sonst würde die Weiterbehandlung nicht bewilligt.

Die Abstinenz soll frĂĽhzeitig innerhalb der ersten 12 Behandlungsstunden (Kurzzeittherapie 1) erreicht werden.

Weitere 12 Behandlungsstunden (Kurzzeittherapie 2), können dann durchgeführt werden, wenn mit der Patientin oder dem Patienten das Erreichen von Abstinenz als vorrangiges Therapieziel abgestimmt und hierzu ein konkretes Vorgehen vereinbart ist.

KBV - G-BA: Künftig mehr psychotherapeutische Behandlungsmöglichkeiten bei Suchterkrankungen (Si apre in una nuova finestra)

Gleichzeitig bleibt aber eine Einschränkung bestehen: Innerhalb der ersten zwölf Stunden soll weiterhin Abstinenz angestrebt werden. Genau hier setzt die Kritik an. Vertreter:innen der Patientenschaft warnen, dass diese Vorgabe gerade jene ausschließt, die am dringendsten Unterstützung benötigen, etwa Menschen mit komplexen Krankheitsbildern wie einer Kombination aus Trauma und Sucht, bei denen in der Regel deutlich mehr Zeit als die besagten 24 Sitzungen benötigt werden, um die Erkrankungen effektiv zu bearbeiten.

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