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Ist es möglich, eine Lohnsteuerbescheinigung für Arbeitnehmer “manuell” zu erstellen?

Das sagt die KI dazu:

Ja, aber nur in sehr engen Grenzen und nicht „frei Schnauze“.

Grundsatz: Elektronische Übermittlung ist Pflicht

  • Arbeitgeber müssen Lohnsteuerbescheinigungen grundsätzlich elektronisch an die Finanzverwaltung übermitteln (§ 41b EStG, ELSTER/Lohnprogramm).

  • Der Arbeitnehmer erhält dann nur einen Ausdruck bzw. eine elektronische Kopie dieses Datensatzes; dieser Ausdruck folgt einem amtlich vorgeschriebenen Muster.

Eine selbst „gebastelte“ Bescheinigung (Word, Excel, eigener Aufbau) ist steuerlich nicht zulässig und wird vom Finanzamt nicht als Lohnsteuerbescheinigung anerkannt.

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